AGBs - Freund & Gissel IT‑Systemhaus GmbH – IT‑Service, Cloud & Sicherheit für Unternehmen

AGBs stand 04.05.2026

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1
Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstverträgen sowie aus sonstigen Verträgen, einschließlich zukünftiger Geschäftsabschlüsse und Dauerschuldverhältnisse, unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder elektronisch abgeschlossen wurden.
1.2
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote, Auftragserteilung, Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Ein Vertrag kommt durch Lieferung der Ware, Beginn der Leistungserbringung oder durch Rechnungsstellung zustande. Einer gesonderten Auftrags- oder Bestellbestätigung bedarf es nicht.
2.2
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur, sofern die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes. Ein Beschaffungsrisiko wird ausdrücklich nicht übernommen. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
2.3
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen auf Veranlassung des Kunden werden gesondert berechnet.
2.4
Leasing- oder Finanzierungsangebote erfolgen unter dem Vorbehalt der Annahme durch die jeweilige Leasinggesellschaft oder das Kreditinstitut. Bei Ablehnung sind wir berechtigt, vom Angebot zurückzutreten.

3. Preise, Zahlungen

3.1
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Für Dienstleistungen gelten die jeweils gültigen Preise gemäß unserer aktuellen Preisliste oder der individuellen Vereinbarung. Die Preisliste ist nicht abschließend; projekt- und aufwandsbezogene Leistungen werden individuell vereinbart.
3.2
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, unverpackt und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
3.4
Fehlersuchzeiten außerhalb gesetzlicher Gewährleistung gelten als Arbeitszeit und werden gemäß aktueller Preisliste berechnet.
3.5
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
3.6
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer.
3.7
Preisänderungen unserer Hersteller, Vorlieferanten oder Lizenzgeber sowie Änderungen von Wechselkursen, Abgaben oder vergleichbaren Kostenfaktoren dürfen an den Kunden weitergegeben werden. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, Lieferung oder Abrechnung gültigen Preise.
3.8
Bei Dauerschuldverhältnissen werden Preisänderungen dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widerspricht.

4. Lieferung, Termine, Versand

4.1
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Höhere Gewalt sowie unvorhersehbare Ereignisse verlängern Lieferfristen angemessen. Eine Lieferung der Ware und eine später erfolgende Installation oder Inbetriebnahme stellen keine Verspätung dar. Hierzu zählen insbesondere Lieferengpässe bei Vorlieferanten.
4.2
Überschreiten wir einen verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann der Kunde nach Eintritt des Verzuges und Setzen einer angemessenen Nachfrist weitere gesetzliche Rechte geltend machen. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.
4.3
Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt in diesem Fall mindestens 30 % des vereinbarten Produkt- oder Lizenzpreises, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.
4.4
Versand und Lieferung erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Eine Transportversicherung wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; die Kosten trägt der Kunde.
4.5
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
4.6
Transport- und Verpackungsmaterialien werden nicht freiwillig zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zu entsorgen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1
Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
5.2
Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
5.3
Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.
5.4
Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
5.5
Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis maßgeblich. Bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchem der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.
5.6
Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben in unserem Eigentum. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit uns über den Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt werden.

6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

6.1
Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden wir dem Kunden die ihm daraus entstehenden Schäden ersetzen. Bei einfacher Fahrlässigkeit sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
6.2
Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3
Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
6.3.1
Wenn sich ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist, insbesondere bei Zahlungseinstellung oder erfolglosen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
6.3.2
Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.
6.3.3
Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn wir unser Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben.
6.3.4
Wir können weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen).
6.3.5
Wir sind schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
6.3.6
Im Übrigen bestimmt sich unser Rücktrittsrecht und das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Wartungs- und Reparaturarbeiten

7.1
Führen wir Wartungs- und Reparaturarbeiten durch, die nicht gesetzliche Gewährleistungserfüllung oder ausdrücklich vereinbarte Gewährleistungserfüllungen sind, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweils vereinbarten Bedingungen, die ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
7.2
Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen oder der individuellen Vereinbarung. Fahrtkosten, Materialkosten und sonstige Aufwände werden gesondert berechnet.
7.3
Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
7.4
Nicht vorher vereinbarte Zusatzarbeiten dürfen durchgeführt werden, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar ist und die Arbeiten erforderlich sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten müssen für den Kunden zumutbar sein.

8. Gewährleistung

8.1
Wir leisten Gewähr wie folgt:
8.1.1
Für neu hergestellte Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.
8.1.2
Die gelieferte Ware muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und alle dabei feststellbaren Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.1.3
Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
8.1.4
Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu gewähren. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.
8.2
Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.
8.3
Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.
8.4
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden.
8.5
Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskennzeichen ( Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.
8.6
Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen der Verletzung deutscher Schutzrechte durch von uns gelieferte oder lizenzierte Gegenstände geltend gemacht, ersetzen wir dem Kunden die rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge, sofern

– wir unverzüglich und schriftlich über die Ansprüche informiert werden,
– der Kunde uns alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellt,
– der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachkommt und
– uns die Entscheidung über Abwehr oder Vergleich des Anspruchs überlassen wird,
– und uns hinsichtlich der Schutzrechtsverletzung ein Verschulden trifft.

Wird rechtskräftig festgestellt oder liegt nach unserer Einschätzung die Gefahr vor, dass die Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt, sind wir berechtigt, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten

– dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung zu verschaffen,
– die Vertragsgegenstände auszutauschen oder so abzuändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr besteht, oder
– den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dessen Wert unter Abzug einer angemessenen Nutzungsentschädigung zu erstatten.
8.7
Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten und die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.

9. Herstellergarantien

Garantien sind Leistungsversprechen, die ausschließlich vom Hersteller gegenüber dem Kunden abgegeben werden. Sie begründen für uns keinerlei eigene Verpflichtungen.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, auf eigene Kosten die Voraussetzungen zur Geltendmachung von Garantieansprüchen zu schaffen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten für Transport zum und vom Hersteller, Auf- und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgeräts.
Wir sind bereit, diese Leistungen im Auftrag des Kunden zu übernehmen; hierfür ist ein gesonderter, kostenpflichtiger Dienstleistungsauftrag erforderlich.

10. Abnahme

Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig, gilt folgendes:

10.1
Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen erfolgt am Ort der Leistungserbringung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir teilen dem Kunden die Abnahmebereitschaft per E‑Mail, schriftlich oder telefonisch mit. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft die Abnahme vornimmt.
10.2
Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.
10.3
Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme.
10.4
Erklärt der Kunde zwei Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.
10.5
Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt, ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.
10.6
Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

11. Haftung für Pflichtverletzungen

11.1
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffener spezieller Regelungen haften wir unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen haften wir nur, wenn die Pflichtverletzung auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits beruht. Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung zunächst eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und übersteigt nicht die Höhe des jeweiligen Auftragswertes.
11.2
Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
11.3
Unsere Haftung wegen Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Wir haften für den Verlust oder die Wiederherstellung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen hat und sichergestellt hat, dass die Daten und Programme mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn jeder Service-, Wartungs- oder Reparaturtätigkeit eine aktuelle Datensicherung durchzuführen und deren Erfolg zu überprüfen. Unterlässt der Kunde dies, hat er uns vor Beginn der Arbeiten darauf hinzuweisen. Ein Beschaffungsrisiko übernehmen wir nicht. Die Übernahme von Garantien
ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall haften wir jedoch ausschließlich für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

12. Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar. Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, wenn seine Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.

13. Datenschutz

13.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO), und nur soweit dies zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
13.2
Wir verarbeiten im Rahmen der Geschäftsbeziehung insbesondere Stammdaten, Kommunikationsdaten sowie vertragsbezogene Informationen und technische Angaben zu den gelieferten oder betreuten Soft‑ und Hardwaresystemen des Kunden, soweit dies für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
13.3
Sofern wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, erfolgt dies auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DSGVO.

14. Allgemeines

14.1
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
14.2
Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer Zusatzvereinbarung in Textform (§ 126b BGB), die sich auf den geschlossenen Vertrag bezieht. Textform genügt insbesondere per E‑Mail. Auch die Abbedingung dieses Textformerfordernisses bedarf der Textform.
14.3
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden.
14.4
Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Arbeitszeiten und Abrechnung

15.1
Unsere Arbeitszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter Berücksichtigung der gesetzlichen Feiertage in Rheinland‑Pfalz. Während der jeweiligen Geschäftszeiten werden Arbeitsaufträge im 1/4‑Stunden‑Takt abgerechnet. Arbeits‑ und Fahrtzeiten werden getrennt ausgewiesen.
15.2
Die Berechnung der Fahrtzeiten erfolgt grundsätzlich pauschal anhand der einfach gefahrenen Entfernung gemäß unserer jeweils aktuellen Preisliste oder der individuellen Vereinbarung.
15.3
Für Einsätze außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Sonn‑ und Feiertagen gelten folgende Zuschläge:
– Späteinsatzzuschlag (17:00–22:00 Uhr): 50 %
– Nachteinsatzzuschlag (22:00–6:00 Uhr): 100 %
– Früheinsatzzuschlag (6:00–8:00 Uhr): 50 %
– Wochenendzuschlag Samstag: 50 %
– Wochenendzuschlag Sonntag: 100 %
– Feiertagseinsatz: 100–200 %, je nach vorheriger Vereinbarung